Wir kennen das ja alle, während im TV und Kinofilm oder Büchern aufgrund der künstlerischen Freiheit Hakenkreuze gezeigt werden können, haben und hatten es Videospiele schon immer schwer. Warum? Weil sie bis heute nicht als eigenständige Kunst anerkannt werden. Laut dem Paragraph 86a des Strafgesetzbuches (StGB) ist die Verbreitung von in Deutschland als verfassungsfeindlich eingestuftes Symbole strafbar. Ausnahmen sind allerdings die Verwendung in bildender Literatur, dokumentierender Berichterstattung in Medien oder künstlerische Inszenierungen.
So wurden praktisch alle Games zensiert oder sogar indiziert, die auch nur aus historischen Gründen das Symbol verwendeten. Man denke zum Beispiel an den PS1 Strategiehit Panzer General. Oder wenn wir bei künstlerischen Inszenierungen ala Indiana Jones (Film) sind, wurden die Wolfenstein Spiele komplett umgekrempelt und somit nicht nur die Hakenkreuze des Nazi-Regimes entfernt, sondern allerlei Figuren umbenannt.
Das alles beruht letzten Endes auf einem Urteil des OLG Frankfurts aus dem Jahre 1998. Das ist - so sind sich Experten einig - mittlerweile überholt. Man führt dabei an, dass es zum Beispiel damals noch keine bindende Kennzeichnung durch die USK gab. Die Publisher halten sich nur eben an diese Vorgabe und kein einziger Industrievertreter hat versucht, sein Spiel ungeschnitten durch die USK bzw. wenn das dort abgelehnt wird, via Gerichtsweg in den Handel zu bringen.
Aber warum der ganze Aufwand noch einmal? Ach ja, zur letzten Bundestagswahl gab es ein kostenfreies Browserspiel, bei dem verschiedene Parteienvertreter in einem 2D Beat`em Up namens Bundes Fighter II Turbo gegeneinander antraten. Das Ganz war als Satire gedacht und sollte junge Wähler dazu animieren, ihre Stimme abzugeben. Der virtuelle Alexander Gauland von der AfD konnte jedoch (siehe Bild) einen Special Move vollführen, der einem spiegelverkehrten Hakenkreuz verflixt ähnlich sah. Ein Mitglied des Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) brachte das in Stuttgart zur Anzeige. Die Anwaltschaft sah jedoch von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, da es wohl keine gesetzliche Grundlage dazu gäbe. Schließlich sei das Spiel klar als Satire zu erkennen und wurde sogar durch den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk veröffentlicht.
Dagegen wurde eine Beschwerde eingereicht und diese wurde widerum abgelehnt, denn das Hakenkreuz sei zwar zweifelsfrei als solches erkennbar, aber dieser Tatbestand würde trotzdem nicht weiter verfolgt. Aus und Ende. Was bedeutet es also für kommende Spiele? Sind Hakenkreuze in Spielen nicht mehr verboten? Oder kann sich der Öffentliche Rundfunk über Gesetze hinwegsetzen? Denn das sollte man nicht vergessen - Bundes Fighter II Turbo wurde von funk / SWR herausgegeben und wurde auch nicht der USK zur Altersklassifizierung vorgelegt.
Ausführlicher über diese Thematik könnt ihr euch auf der Website des VDVC informieren, die noch mehr Paragraphen aufführen und den ganzen Schriftverkehr abgebildet haben.