Loot-Boxen sind ein leidliches Thema. Man kauft quasi die Katze im Sack und es erinnert eher an Glücksspiel, da die Chancen, etwas Wertvolles zu erhalten ähnlich gering sind, wie eben im richtigen Glücksspiel. Problematisch ist das ganze erst im Spielesektor geworden, als Handygames und auch Triple A Produktionen wie FIFA mit solchen Mechaniken aufwarteten. Gerade letzteres - eines der jährlich erfolgreisten Games weltweit - bekommt von der USK trotzdem eine Altersfreigabe "ab 0 Jahren freigegeben".
Nun hat ein österreichisches Provinzgericht den Klägern recht gegeben, das es sich dabi um Glücksspiel handelt. Diese hatten ua. in FIFA hunderte Euro in FUT Packs für das FIFA Ultimate Team investiert. Das Gericht folgte der Argumentation, das a) diese ganzen Loot-Boxen absichtlich mit Glanz und Gloria inszeniert werden, damit der Dopamin-Austoß bei vor allem jungen männlichen Spielern getriggert wird und b) das inhaltliche Ergebnis der FIFA-Packs sei vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei.
Und da Sony als Plattformhalter keine Glücksspielkonzession besitze, seien die Kaufverträge ungültig und der Betrag müsse den Geschädigten erstattet werden.
Natürlich kann (und wahrscheinlich wird) Sony in Berufung gehen. Trotzdem ist diese Entscheidung ein erster Schritt in die richtige Richtung! Die ganze Timeline könnt ihr übrigens bei Gameswirtschaft.de nachlesen.