Wie der Branchenverband GAME nun bekannt gab, können zukünftig auch Spiele mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (zB Hakenkreuze in einem Spiel über den zweiten Weltkrieg) bei der USK eingereicht werden. Der genaue rechtliche Rahmen sieht laut GAME Blog wie folgt aus:
Wenn Titel mit Symbolen verfassungswidriger Organisationen bei der USK zur Vergabe eines Alterskennzeichens eingereicht werden, entscheiden ab sofort die USK-Gremien im Einzelfall, ob die sogenannte Sozialadäquanzklausel (§ 86 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) angewendet werden kann. Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungswidriger Organisationen im Einzelfall in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Bisher wurde diese Prüfung, anders als bei anderen Medien wie dem Film, nicht vorgenommen. Hintergrund der Änderung ist eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde auf der Grundlage aktueller rechtlicher Bewertungen. Der game setzt sich bereits seit vielen Jahren aktiv für eine Gleichberechtigung von Games mit anderen Mediengattungen ein.
Es handelt sich also um eine Sonder-Regelung und ob ein Spiel den Zusammenhang mit "Kunst oder der Darstellung von Vorgängen der Zeitgeschichte" herstellt, muss auch von Fall zu Fall geprüft werden.